Auszüge des Vereinsregisters kostenfrei abrufen

Im Jahr 2022 ist ein neues Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ist seitdem kostenfrei möglich. Es sind keine Registrierung und auch kein Login mehr erforderlich. Das ist eine riesige Erleichterung für alle Kita- und Schulfördervereine.

>> Hier geht’s direkt zum Registerportal auf der Seite www.handelsregister.de

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